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— Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klar, fair und transparent — diese AGB regeln die Zusammenarbeit für Business- und Personal-Assistant-Mandate.

Hinweis: Dies ist eine anpassbare Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen. Stand: Juli 2026.
§ 1Geltungsbereich+

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von Jennifer Haas, Albrecht-Haller-Strasse 8, 2502 Biel-Bienne, Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:in“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2Leistungen+

Die Auftragnehmerin erbringt Executive- und Personal-Assistant-Dienstleistungen gemäss dem jeweiligen Angebot bzw. dem gebuchten Paket. Umfang, Inhalt und Erwartungen werden individuell vereinbart. Die Leistungen werden persönlich und mit der gebotenen Sorgfalt erbracht; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 3Angebot & Vertragsabschluss+

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4Preise & Zahlung+

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Ansätze. Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. MwSt. (sofern MWST-pflichtig). Zuschläge: Express-Einsätze (< 24 h) +20 %, Wochenende/Feiertage +25 %. Auslagen werden nach Beleg verrechnet.

Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen gemäss OR sowie eine Mahngebühr zu erheben sowie laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5Pakete, Stunden & Abrechnung+

Monatspakete und Retainer werden im Voraus verrechnet. Im Stundeneinsatz beträgt die Mindestbuchung 2 Stunden pro Einsatz (oder nach Absprache). Nicht genutzte Paketstunden verfallen am Monatsende, sofern nicht anders vereinbart. Über das Paket hinausgehende Stunden werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

§ 6Mitwirkung der Auftraggeber:in+

Die Auftraggeber:in stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen bereit und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

§ 7Termine & Stornierung+

Vereinbarte Termine und Einsätze können bis 48 Stunden im Voraus kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage wird 50 % des geplanten Honorars in Rechnung gestellt.

§ 8Vertraulichkeit & Datenschutz+

Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche ihr anvertrauten Informationen streng vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Auf Wunsch wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

§ 9Haftung+

Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§ 10Abgrenzung der Leistungen+

Die Leistungen umfassen Organisation und Administration im geschäftlichen bzw. privaten Bereich. Es wird ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung erbracht. Für solche Fragen sind entsprechende Fachpersonen beizuziehen.

§ 11Laufzeit & Kündigung+

Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Monatspakete und Retainer jeweils um einen weiteren Monat und können mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden. Einzelaufträge enden mit ihrer vollständigen Erfüllung.

§ 12Höhere Gewalt & Schlussbestimmungen+

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen) ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Biel/Bienne (BE).